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§§ 64 und 104a GuKG - Palliativpflege Weiterbildung - 2025
Die Weiterbildung richtet sich an alle Personen, die in ihrer Arbeit schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Bezugspersonen begleiten und in Palliativabteilungen, Hospizen und im Bereich der Altenpflege tätig sind. Die Weiterbildung Palliativpflege ist nach §§ 64 und 104a GuKG anerkannt.
Sie ist multiprofessionell, transkulturell, sinn- und praxisorientiert und erfüllt die Vorgaben für Palliativ- und Hospizeinrichtungen nach den Qualitätsstrukturkriterien laut ÖBIG 2004.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt unter 0699 / 171 98 828 oder per E-mail: bildung@igsl.at.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
Download: Folder WB Palliativpflege Frühjahr 2025
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§§ 64 und 104a GuKG - Demenz Weiterbildung - 2025
Vergesslichkeit im hohen Alter stellt Pflegepersonen täglich vor unterschiedliche Herausforderungen. Die Sicherstellung von individueller und professioneller Versorgung körperlicher, seelischer, geistiger und sozialer Bedürfnisse dieser Personen im Alltag setzt Wissen voraus, welches Bereiche der Gehirnforschung, der Persönlichkeitsbildung sowie der Lern- und Entwicklungspsychologie umfasst.
Im Rahmen dieser Weiterbildung haben alle Teilnehmer:innen die einmalige Gelegenheit, ihren Wissensstand zum Thema zu aktualisieren und das erworbene Wissen in die Lösung einer selbst gewählten praktischen Aufgabe umzusetzen.
Die Weiterbildung: Herausforderung Demenz – Umgang mit vergesslichen Menschen ist nach §§ 64 und 104a GuKG anerkannt. Die Weiterbildung richtet sich an alle Personen, die in ihrer Arbeit mit Menschen mit Demenz tätig sind:
· für diplomierte für Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
· für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen
· Interessierte anderer Berufsgruppen erhalten eine Teilnahmebestätigung
Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt unter 0699 / 171 98 828 oder per E-mail: bildung@igsl.at.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
Download: Folder WB Demenz Frühjahr 2025